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Anfang 2010 hatte ich ja schon einmal einen Blog, allerdings hat der Provider die Segel gestrichen... Jetzt habe ich nach langem hin und her mich entschlossen, doch wieder unter die Blogger zu gehen. Viel Spaß beim Stöbern..!

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... einfach mal die Fresse halten!

 

"Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am heutigen Dienstag über Eilanträge gegen den ESM und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin. ....   Der CDU-Haushaltsexperte Norbert Barthle sagte, er erwarte, dass sich das Gericht "intensiv mit den Folgen seiner Entscheidung befassen wird". Wenn sich der eigentlich für Anfang Juli vorgesehene Start des ESM-Rettungsfonds weiter verzögern sollte, "hätte dies ganz erhebliche Auswirkungen auf die Finanzmärkte", sagte Barthle der Berliner Zeitung." [Zeit online am 10.07.2012] 

 

Also der Herr Barthle hat eigentlich Germanistik, Sportwissenschaft und Philosophie in Tübingen studiert, danach war er  Lehrer. 1990 wurde er Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, ab 1992 war er der dortige Pressesprecher und Leiter des Referats Öffentlichkeitsarbeit. 

 

Hier sieht man natürlich sofort, das der Mann ein echter Wirtschaftsexperte ist, oder??

Deswegen ist er ja auch jetzt der  CDU-Haushaltsexperte  Ja nee, is klar..!!

 

Und als ordentliches Mitglied des Bundestages hat man schon so einige Freiheiten - eine davon ist, das man kurz mal eben das höchste deutsche Richtergremium einnordet. Sie mögen sich doch bitte bei einer anstehenden Entscheidung NICHT so sehr auf auf rechtliche Fragen konzentrieren, sondern mehr darauf, für wen ein Urteil welche Konsequenzen haben könnte. 

 

Hey Herr Philosoph!! Guck'su hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/aufgaben.html

 

"Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats."

 

Also frei nach Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten..!!

 

Bundestag_1.webp.jpg

 

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